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RESERVIERUNG UND KAUF DES TICKETS. Richtlinien 98/41/CE-Art. 5 |
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RESERVIERUNG UND KAUF DES TICKETS. Richtlinien 98/41/CE-Art. 5
Die internationale gesetzliche Regelung über die Sicherheit der Schiffe verpflichtet uns, bei der Ausstellung des Tickets die folgenden Informationen zu einzuholen : Name, Vorname, Alterskategorie. Wir danken unseren Passagieren für ihr Verständnis. Passagiere, die einen Anspruch auf Ermäßigung haben, müssen diesen vor der Übernahme der Fahrkarte geltend machen. Es kann keine Rückerstattung nach der Abfahrt gemacht werden. Bei der Einschiffung müssen die Passagiere die in Anspruch genommene Ermässigung nachweisen. Fehlt der Nachweis, wird der Tarif neu berechnet. Im Rahmen des Gesetzes über E-Commerce hat der Kunde einen Anspruch auf Rücktritt innerhalb von 24 Stunden ab dem Kaufdatum (gültig bis 72 Stunden vor Hinfahrtsdatum)
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STORNIERUNG Wenn Sie Ihre Reise stornieren :
- mehr als 72 Stunden vor Abfahrt: Stornogebühr = 10% des Preises *
- weniger als 72 Stunden und mehr als 24 Stunden vor Abfahrt: Stornogebühr = 30% des Preises *
- c) weniger als 24 Stunden vor Abfahrt: Stornogebühr = 50% des Preises *
- nicht stornierte Fahrkarten: keine Rückzahlung.
* Nettopreis (ohne Steuer und Hafengebühren).
Tickets, die zu einem Sondertarif ausgestellt werden, sind weder erstattungsfähig noch umbuchbar.
Auf den Linien nach Korsika und Sardinien kommt zusätzlich zu den Stornogebühren eine Annullierungstaxe von 3 EUR pro Person, Fahrzeug und Überfahrt.
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UMBUCHUNG Umbuchung des Abfahrttermins : auf den Linien nach Korsika und Sardinien : 3 EUR (6 EUR bei bestimmten Sondertarifen) pro Person, Fahrzeug und Überfahrt auf den Linien nach Algerien und Tunesien : 10 EUR pro Person, Fahrzeug und Überfahrt |
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KABINEN UND ABTEILE
Die Kabinennummer wird auf der Bordkarte bei der Einschiffung eingetragen. Kinder unter 6 Jahren sollten nicht auf den obenliegenden Betten liegen (Verordnung vom 19.08.1995).
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CHECK-IN
Passagiere mit Fahrzeug die späteste Check-in - Zeit steht auf dem Ticket. Wichtig : nach dieser Zeit kann die Einschiffung nicht mehr garantiert werden.. Fusspassagiere :Auf den Linien nach Korsika und Sardinien : spätestens 30 Minuten vor Abfahrt Auf den Linien nach Algerien und Tunesien : spätestens 2 Stunden vor Abfahrt Wichtig : nach dieser Zeit kann die Einschiffung nicht mehr garantiert werden.
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BEFÖRDERUNG VON MINDERJÄHRIGEN UND SCHWANGEREN
Die Gesellschaft darf alleinreisende Minderjährige unter 16 Jahren nicht befördern. Jedoch dürfen Minderjährige von 14 bis 15 Jahren allein reisen, wenn eine schriftliche Erlaubnis bei der Einschiffung von den Eltern oder von der Erziehungsberechtigten unterzeichnet wird. Diese Genehmigung befreit die Gesellschaft von ihrer Haftung. Sollte trotz dieser Bestimmungen ein Minderjähriger auf einer Überfahrt gebucht sein, dann ist die Gesellschaft von ihrer Haftung befreit. Schwangere dürfen unter Voraussetzung der Akzeptanz des Schiffsartztes bis zum 7. Schwangerschaftsmonat eine Seereise antreten.
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BORDKARTE
Nur dieses Dokument berechtigt zur Einschiffung. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls muss der Passagier ein neues Ticket kaufen. Der Passagier muss die Bordkarte während und nach der Reise aufbewahren, damit Sie eventuell vorgezeigt oder bei einer Reklamation eingereicht werden kann.
ACHTUNG Bei Hin- Und Rückfahrttickets darf der Rückfahrtcoupon nach der Einschiffung bei der Hinfahrt nicht entfernt werden. Bitte vergewissern Sie sich dessen ! Passagiere, die einen Anspruch auf Ermäßigung haben, müssen diesen vor der Übernahme der Fahrkarte geltend machen. Es kann keine Rückerstattung nach der Abfahrt gemacht werden. Reklamationen über den Tarif der Fahrzeuge müssen vor der Einschiffung eingereicht werden. Auch hier kann es keine Rückerstattung nach der Abfahrt gemacht werden.
WICHTIG : Da kein Duplikat vom Fahrschein ausgestellt wird, muß jede verloren gegangene Fahrkarte durch den Kauf einer neuen Fahrkarte ersetzt werden. Das verlegte Dokument wird, falls es nicht zwischenzeitlich benutzt worden ist, nach Ablauf der Gültigkeit zurückerstattet (1 Jahr nach Datum der Ausstellung).
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ALGERIEN - TUNESIEN : EINSCHIFFUNG DER FAHRZEUGE
Die Einschiffung der Touristenfahrzeuge, deren Höhe wegen Dachlasten 1,70 m nach Algerien bzw. 1,80 m nach Tunesien überschreitet, wird verweigert. Aus Kulanz und je nach der Verfügbarkeit können Kfz mit einer Höhe bis 2,30 m gegen Bezahlung eines Zuschlags (siehe öffentliche Kataloge) angenommen werden. Diese Bezahlung kann nur vor Ort stattfinden.
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